Rechtsprechung
RG, 01.02.1913 - Rep. V. 305/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1913,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet der Verkäufer einer Hypothek für deren rechtlichen Bestand, wenn der Käufer beim Erwerbe gewußt hat, daß die gesicherte Forderung nichtig war?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für den Bestand einer verkauften Hypothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 266
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
Rückgriff bei Rückerstattung (franz. Zone)
Der Grund des Fortfalls der Vertretungspflicht des Verkäufers im Falle des § 439 Abs. 1 BGB ist der Verzicht des Käufers auf die Gewährleistung, oder doch die Annahme, daß der Käufer die sich aus dem Mangel im Recht ergebende Gefahr übernehmen wolle (RGZ 81, 266 [269]; RG in JW 1911, 645 [646]). - BGH, 30.03.1955 - IV ZR 210/54
Schuldstatut und Währungsstatut
Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Beklagte trotz der Zerstörung des Grundstücks und trotz einer möglicherweise zu besorgenden Rückerstattung an seine hypothekarisch gesicherten Gläubiger Zinsen zählen muß, bestimmt sich zwar grundsätzlich nach dem Recht, dem das Darlehensschuldverhältnis unterliegt, weil nach dem BGB die persönliche Forderung das Hauptrecht, die Hypothek jedoch nur ein Nebenrecht ist (RGZ 81, 266 [268 f]).